Matto regiert, 1. Lieferung: Biotabak

Es sei nunmehr, so war unlängst zu erfahren, der Gebrauch des Begriffs ›Biotabak‹ verboten worden, mit der Begründung, dieser führe gefährlich in die Irre, da er zu der Annahme verleite, es sei mit ihm etwas Gesundes verbunden, was es ja im Falle des Tabaks, Inbegriff des Schädlichen und schon zu dessen Metapher geworden (was ist nicht schon alles als »das neue Rauchen« bezeichnet worden!) unter allen Umständen zu vermeiden gälte. Nun bezeichnet alledings das wenig präzise umrissene und von Fragwürdigkeit nicht freie Attribut ›Bio‹ per se nicht notwendigerweise etwas, das für denjenigen, der sich zu dessen Gebrauch entschließt, grundsätzlich gesund ist, sondern bezieht sich lediglich auf die Bedingungen der Herstellung. So wird man auch biologisch produzierten Schierling kaum als gesundheitsfördernd bezeichnen können, und ›Biodiesel‹ dürfte vor dem Hintergrund der aktuellen Kampagne die Adepten der Lehre von der Reinheit und Sauberkeit des Biologischen in arge Verwirrung stürzen. Welcher Teufel reitet also den Gesetzgeber, mit solch verantwortungsloser Leichtfertigkeit sich populären Mißverständnissen anzubiedern, anstatt seiner Pflicht zu einer angemessenen, gewissenhaften und differenzierten Betrachtung nachzukommen?